Steueramt

Sachbearbeiterin
Nicole Junker
E5
06403 902052

Tag Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Zuständigkeiten:

Gewerbesteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Grundsteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Hundesteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Zweitwohnungssteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ab 1. Januar 2024

Die Gemeindevertretung Langgöns hat im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanung die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2024 beschlossen.

Der neue Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wird von 300 v.H. auf 332 v.H. und für Grundsteuer B von 300 v.H. auf 365 v.H. erhöht.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ändert sich von 350 v.H. auf 370 v.H.

Hierzu einige Erläuterungen:

Die Hebesätze der Gemeinde Langgöns lagen bisher deutlich unter den Hebesätzen der Nachbargemeinden und dem Landesdurchschnitt und gerade die Grundsteuer ist seit mehr als 10 Jahren nicht mehr angepasst worden. Durch eine wirtschaftlich gute Lage und solide Haushaltsführung konnten wir uns im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen lange Jahre solch niedrige Steuerhebesätze buchstäblich leisten, doch die Aufgabenlast, die auf die Gemeindeebene übertragen wird, steigt stetig und verursacht somit auch steigende Aufwendungen. Ein in dieser Hinsicht besonders relevanter Bereich ist die Pflichtaufgabe der Kinderbetreuung. Hier haben die Schaffung der gesetzlich geforderten Kita-Plätze sowie die steigenden Anforderungen allein in den letzten Jahren Mehrkosten von mehreren Millionen Euro ergeben, die von der Gemeinde zu tragen sind. Weiterhin können als Gründe noch die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und auch die allgemeine Inflation und Kostensteigerung, die uns genauso wie die Wirtschaft und die Privathaushalte trifft, genannt werden. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt 2024 zu erreichen, ist daher diese Anpassung erforderlich.

Die neuen Steuerbescheide werden bis Mitte Januar 2024 an alle Steuerpflichtigen verschickt.

Machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie, sofern noch nicht geschehen, der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert möglicherweise Mahnungen usw. bei verspäteter Zahlung.

Unter der Internetadresse www.langgoens.de in der Rubrik „Steuern/Finanzen“ können Sie bequem Ihre SEPA Lastschriftmandat eingeben und online an die Gemeinde versenden.

Steueramt der Gemeinde Langgöns

Die neue Grundsteuerreform

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Gießen, Telefon: 0641-4800-100 oder per E-Mail: poststelle@fa-gis.hessen.de

Achtung: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.1.2023 verlängert.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt hat, müssen für alle Grundstücke in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das Flächen-Faktor-Verfahren, dass sie für ihr Grundstück nur die Grundstücksgröße und die Wohnfläche oder die Nutzungsfläche (bei anderer Nutzung als zu Wohnzwecken) in ihre Erklärung eintragen müssen. Darüber hinaus sind lediglich allgemeine Angaben zum Grundstück, Angabe des Finanzamtsaktenzeichens und zu den Eigentumsverhältnissen in der Erklärung erforderlich. Zur Berechnung des Faktors wird der Bodenrichtwert der Zone, in der das betreffende Grundstück liegt, mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde verglichen. Das Flächen-Faktor-Verfahren ist somit einfach und gerecht. Diese Berechnung erfolgt ausschließlich beim Finanzamt Gießen.

Zunächst erhalten im Januar 2022 alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken einen Grundsteuer B Jahresbescheid, auf dem das erforderliche Finanzamtsaktenzeichen abgedruckt ist. Dies wird für die Übermittlung der Daten an das Finanzamt benötigt. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben.

Das Finanzamtsaktenzeichen für die Grundsteuer A entnehmen Sie Ihrem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt.

Für die Umsetzung der Reform ist das Finanzamt darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt Gießen einreichen.

Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Achtung! Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.1.2023 verlängert.

Informationen des Landes Hessen mehr

Hebesatz

Hier finden Sie den aktuellen Hebesatz in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Langgöns  mehr

Anmeldung

Rechtzeitig an die Anmeldung Ihres Hundes denken!

Damit die Hundehalter keinen Verstoß gegen bestehendes Steuerrecht begehen, weisen wir darauf hin, dass noch nicht angemeldete Hunde umgehend auf dem Steueramt der Gemeinde Langgöns anzumelden sind. Es werden in nächster Zeit stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.