Gewerbeamt

Sachbearbeiter
Luca Brück
E8
06403 902052

Sachbearbeiter
Jannik Wagner
E8
06403 902052

Sachbearbeiter Bürgerbüro
Daniel Acar
E8
06403 902052

Zuständigkeiten:

Gaststättenangelegenheiten

Zimmer: E 8

Telefon: 06403-9020-29, -39


Gewerbe-, an, um u. abmeldung

Zimmer: E 8

Telefon: 06403-9020-29, -39


Gewerberegisterauskünfte

Zimmer: E 8

Telefon: 06403-9020-29, -39


Messen + Märkte

Zimmer: E8

Telefon: 06403-9020-29, -39


Personenbeförderung (Taxi u. Mietwagen)

Zimmer: E 8

Telefon: 06403-9020-29,-39


Spielstätten

Zimmer: E 8

Telefon: 06403-9020-29, -39


Formulare

Finden Sie alle entsprechenden Formulare im in unserem Digitalen Rathausmehr

 

Anzeige gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) für Veranstaltungen (früher: Gestattung)

Allgemeine Information!
Gemäß dem Hessische Gaststättengesetz (HGastG) vom 28.03.2012 in der zurzeit
gültigen Fassung, müssen Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke
abgegeben werden, beim Gewerbeamt angezeigt werden.
Anstelle der früheren „Gestattung“ tritt gemäß § 6 HGastG nur noch eine
Anzeigepflicht des vorübergehenden Gaststättengewerbes.
Diese Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der
Gemeinde zu erstatten. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.
Die Anzeigen werden von der Gemeinde Langgöns an den Fachbereich Bauen und
den Fachdienst Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gießen, das Finanzamt
Gießen, das Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) sowie die Polizeistation
Gießen-Süd übermittelt.
Im Gegensatz zur früheren Gestattung ist die neue Anzeige gemäß § 6 HGastG
auch bei Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen erforderlich.
Den Antrag findet man im Internet unter www.langgoens.de oder erhält ihn im
Rathaus, St. Ulrich-Ring 13, Zimmer E 8.4 und E 8.5 (Bürgerbüro). Dort kann man
auch den vollständig ausgefüllten Antrag abgeben. Folgende Angaben werden
benötigt:
Veranstalter, Name und Vorname der/s Verantwortlichen, Telefonnummer der/s
Verantwortlichen, ladungsfähige Anschrift der/s Verantwortlichen, Art der
Veranstaltung, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung,
vorgesehene Speisen und Getränke, voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl.
Die Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit 30,00 €.
Werden Anzeigen unterlassen oder nicht rechtzeitig erstattet, liegt eine
Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 HGastG vor, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Langgöns, Herrn D. Acar,
Tel. 06403-902039, Email d.acar@langgoens.de .

Stand 05/2023