Forst

Sachbearbeiterin
Christiane Messerschmidt
O6
06403 902050

Zuständigkeiten:

Brennholz

Zimmer: O 6

Telefon: 06403-9020-13


Forstwirtschaft

Zimmer: O 6

Telefon: 06403-9020-13


Holzverkauf

Zimmer: O 6

Telefon: 06403-9020-13


Forst-Info

Sprechstunde des Försters

Ab September 2023 findet die Sprechstunde wieder, wie gewohnt, jeden Donnerstag von 16:30 – 17:30 Uhr im Rathaus Langgöns statt. In dringenden Fällen ist Herr Bremer mobil unter der Tel. Nr.: 0160-4714154 zu den üblichen Bürozeiten, zu erreichen.

Rufbereitschaft Forstamt Wetzlar:
In dringenden Fällen an Wochenden und an Feiertagen: Tel.  064 41 - 67 90 10

Bitte beachten:

Sprechstunde des Försters

Am 21.3. und 28.3. 24 finden keine Sprechstunden statt. Telefonisch ist er werktags unter 0160 – 4714154 erreichbar 24.

Motorsägenkurse

Hessen-Forst bietet Motorsägenkurse für Brennholzselbstwerber an folgenden Terminen an:

  • Donnerstag 14.03.24
  • Donnerstag 28.03.24

Die Anmeldung zu den Lehrgängen läuft über das Forstamt Wetzlar per Mail an Jan-Eric.Sause@forst.hessen.de oder 06441-67901-0.

Eichenprachtkäfer - Förster in Hessenschau

Umfangreiche Holzeinschlagsarbeiten im Hardtwald im Februar/März 2024

 

Der Forstbetrieb der Gemeinde Langgöns informiert:

In den kommenden Wochen finden umfangreiche Holzeinschlagsarbeiten im Hardtwald statt. Der Einsatz wurde witterungsbedingt immer wieder verschoben. Aus verschiedenen Gründen muss er jetzt stattfinden. Der Forstbetrieb weist darauf hin, dass es während der Arbeiten zu Behinderungen von Waldbesuchern kommen kann. So werden einzelne Wegeabschnitte kurzfristigen gesperrt werden müssen. Die Sperrungen dienen dem Schutz der Waldbesucher und sind zu befolgen. Es besteht Lebensgefahr! Waldbesucher sollten auf andere Wege ausweichen.

Darüber hinaus werden durch die maschinelle Fällung und Rückung Waldwege verschlammen. Nach Abschluss der Arbeiten werden alle Wegeabschnitte wieder in ihren Ausgangszustand versetzt, so dass Erholungssuchende wieder ungestört den Wald betreten können.

Bei Fragen zum Einsatz ist der Förster Frank Bremer unter 0160-4714154 erreichbar. Der Forstbetrieb bittet um Verständnis.

Brennholzbestellung für 2023/2024

Die Gemeinde Langgöns bietet auch in diesem Jahr wieder Brennholz zur privaten Nutzung an. Es gibt zwei Möglichkeiten Holz aufzuarbeiten:

1)Polterholz = Holzstapel mit Stammlängen von 3 bis 5 Metern; Laub- oder Nadelholz; Durchmesser ca. 10-40 cm; sortenrein gepoltert und vollständig vermessen; Aufarbeitung ganzjährig, aber zeitnah empfohlen, wegen Brut- und Setzzeiten sowie der Gefahr des Diebstahls; Mindestbestellmenge
2,5 fm, maximal 10fm (dies gilt jedoch nur für Laubholz); Das Holz ist an einem festen Weg gelagert, so dass ein Abtransport mit normalen PKW und Anhänger möglich ist. Mehr- oder Mindermengen sowie Beimengungen anderer Holzarten von ca. 20% sind vom Käufer zu akzeptieren. Aufgrund eines massiven Käferbefalls bei der Baumart Eiche kann die Menge an vorbestelltem Buchenholz nicht garantiert werden. Buchenholzbesteller haben daher eine teilweise oder vollständige Ersatzlieferung in der Holzart Eiche zu akzeptieren!

2)Schlagabraum = hierbei handelt es sich um ungerückte und nicht vermessene Kronenresthölzer, gebrochene Stämme und Resthölzer aus der Verkehrssicherung, die eigenständig aufgearbeitet werden müssen. Das aufgearbeitete Holz muss im Wald oder Zuhause aufgesetzt werden. Anschließend wird es von einem gemeindlichen Mitarbeiter vermessen und abgerechnet. Schlagabraum darf nur vom 1.9. bis 30.11. und vom 1.1. bis 30.4. aufgearbeitet werden. Die Vergabe erfolgt einzeln oder in Form einer Versteigerung. Die Gemeindeverwaltung informiert rechtzeitig über den Vergabezeitpunkt und das Vergabeverfahren.

Allgemeine Informationen

Die Holzabgabe erfolgt nur an Langgönser Bürger*innen

Holzbestellungen sind nur wirksam, wenn mit dem Bestellzettel der Gemeinde bestellt wird. Der Sachkundenachweis für die Bedienung einer Motorsäge muss der Bestellung beigefügt werden. Holzkäufer die nicht Inhaber eines Motorsägescheines sind haben die Möglichkeit, einen Helfer zu benennen der im Besitz eines Motorsägescheines ist und auch die Arbeiten entsprechend durchführt. Weiterhin ist eine Unterschrift des verantwortlichen Motorsägenführers (wenn abweichend vom Holzkäufer) zwingend erforderlich. Der aktualisierte Bestellzettel steht ab sofort zum runterladen auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung. Auch ist er an der Information im Rathaus erhältlich.

Die ausgefüllten Bestellzettel können entweder per E-Mail an c.messerschmidt@langgoens.de oder aber per Post sowie auch an der Information im Rathaus abgegeben werden.

Im Anschluss erhalten die Interessenten eine Bestellbestätigung von der Gemeinde. Erst mit Vorliegen dieser Bestätigung ist der Bestellvorgang wirksam und abgeschlossen.

Letzter Bestelltermin ist der 09.11.2023

Bestellformular mit Preisen mehr

Für später eingehende Bestellungen ist eine Zuteilung nicht gewährleistet!
Je nach Fortschritt der forstlichen Arbeiten erfolgen Teillieferungen. Eine Holzzuteilung erfolgt dabei nicht zwangsläufig nach dem Eingang der Bestellungen, sondern nach Zweckmäßigkeit und Erreichen der individuellen Bestellmengen. Nach der Zuteilung und Inrechnungstellung des Holzes durch die Gemeinde geht die Gefahr des Verlustes auf den Käufer über. Ein Ersatzanspruch für entwendetes, im Wald gelagertes, Holz besteht nicht! Eine zeitnahe Bezahlung sowie Aufarbeitung des Holzes ist daher angebracht.

Bei der Aufarbeitung ist zu beachten, dass der Wald nur auf Wegen und Rückegassen befahren werden darf. Die Wege sollten bei ungünstiger Witterung (langanhaltender und ergiebiger Regen) nicht befahren werden. Die Aufarbeitungs- und Abfuhrzeiten des Holzes müssen eingehalten werden. Die Arbeitszeit beginnt frühestens eine Std. nach Sonnenaufgang und endet spätestens eine Std. vor Sonnenuntergang. An Sonn- und Feiertagen ist die Brennholzaufarbeitung und -abfuhr unzulässig.
Alleinarbeit mit gefährlichen Maschinen (bspw. Motorsägen) ist zu vermeiden.

Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung bestehend aus Schnittschutzschuhen oder –stiefeln, Schnittschutzhose und Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz ist verpflichtend! Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass zukünftige Bestellung abgelehnt werden.
Aufgrund der PEFC-Zertifizierung des Gemeindewaldes ist die Verwendung von Bio-Kettenöl und Sonderkraftstoffen bei Zweitaktmaschinen vorgeschrieben. Die Verwendung von Stahlkeilen ist verboten!

Haftungsausschluss Eichenprozessionsspinner

Das bereitgestellte Eichen-Brennholz wird im gewöhnlichen Geschäftsgang auf erkennbaren Befall durch Eichenprozessionsspinner kontrolliert. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall ein Befall nicht erkannt wird bzw. ein Befall vorhanden ist. Die Gemeinde Langgöns haftet daher nicht für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten und schließt insoweit eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus, soweit solche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.