Haushaltsplan und Prüfberichte

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Die Ausführungen auf dieser Seite sollen dazu beitragen, die gemeindlichen Finanzen transparenter zu gestalten und das Interesse hieran beim interessierten Leser zu wecken. Bei Fragen zum kommunalen Haushaltsgeschehen ist Ihr Ansprechpartner Mark Zimmermann.

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Haushaltswesen

Die Erträge und Aufwendungen sind im Rahmen eines Satzungsverfahrens jeweils für ein Jahr zu definieren und in Ergebnis- und Finanzhaushalt darzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt nach sorgfältiger Vorbereitung und Beratung über die Höhe und Art der Erträge und Aufwendungen.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Langgöns wird in öffentlicher Sitzung von der Gemeindevertretung beschlossen, ausgelegt und ist damit für alle Bürger ein transparentes Dokument. Der Haushaltsplan bestimmt in einem vorgegebenen Rahmen das Verwaltungshandeln.

Seit Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems gibt es keinen kameralen Haushaltsplan und keine kameralen Haushaltsstellen mehr. So auch keinen Verwal-tungs- oder Vermögenshaushalt.

Statt dessen gibt es einen organisationsbezogenen Haushaltsplan mit einer Ergebnis- und Finanzplanung und Teilhaushalten. Die wesentlichen Produkte eines Teilhaushaltes sollen mit Kenn- und Leistungszahlen ergänzt werden.

Im Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystem wird auf Produktkonten gebucht. Ein Produktkonto ergibt sich aus der Produktnummer (für welche Leistung werden Mittel be-wegt) und dem Sachkonto (welche Art von Mitteln werden bewegt z. B. Personalkosten oder Steuererträge). Hierzu wurde seit 2005 zunächst ein Produktplan entwickelt. Dieser Produktplan wird jedoch auch weiterhin geringfügigen Änderungen unterworfen sein. Im Moment umfasst der Produktplan der Gemeinde Langgöns 58 Produkte.

Außer dem Produktplan wurde ergänzend ein Kontenplan aus dem verbindlich vorgeschriebe-nen Kontenrahmen des Landes Hessen entwickelt.

Für den neuen Haushalt werden völlig neue Planzahlen benötigt, die sich von den kameralen Zahlen deutlich unterscheiden können.

Im Ergebnishaushalt - annähernd mit einer Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirt-schaft vergleichbar -, dem so genannten konsumtiven Teil, sind alle Aufwendungen veran-schlagt sowie alle Erträge, die sich aus der Erstellung öffentlicher Dienstleistungen sowie dem Betrieb öffentlicher Einrichtungen einer Gemeinde ergeben, zum Beispiel Benutzungsgebühren.

Die Erhebung von Gebühren, Entgelten und Steuern stellt eine originäre Aufgabe zur Ein-nahmesicherung dar. Es ist wichtig, die rechtmäßigen Forderungen über die Gemeindekasse einzufordern und den Zahlungseingang mit allen gebotenen Mitteln zu erreichen. Dies dient der Sicherung der Liquidität, um allen Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde Langgöns rechtzeitig nachkommen zu können.

Der Finanzhaushalt stellt den Finanzmittelfluss und den investiven Teil [Beschaffung und Er-stellung der Anlagegüter] dar. Das heißt, alle Beschaffungen ab einer gewissen Wertgrenze und mit langer Nutzungsdauer sowie alle Bauinvestitionen (Hoch- und Tiefbau) mit dem gesamten Grundstücksverkehr der Gemeinde sind dort dargestellt. Einen wesentlichen Teil der Einzahlun-gen des Finanzhaushalts stellen Zuweisungen und Zuschüsse verschiedenster Fördermittelge-ber für die Investitionen dar und beeinflussen wesentlich die Finanzierbarkeit der geplanten Maßnahmen.

Darüber hinaus ist es oft notwendig, zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der gemeindlichen Investitionsmaßnahmen Kredite auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen, deren Zins- und Til-gungsleistungen für einen relativ langen Zeitraum durch die Gemeinde erwirtschaftet werden müssen.

Nach Ablauf eines Haushaltsjahres ist bis zum 30. April des darauf folgenden Jahres die Jahresrechnung zu erstellen. Mit der Jahresrechnung legt die Gemeinde Rechenschaft über die geleisteten Aufwendungen und die erwirtschafteten Erträge dieses Haushaltsjahres ab.

Die Gemeinde Langgöns wirtschaftet stets sparsam mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, setzt diese effizient ein und schöpft alle Möglichkeiten der Finanzierung durch Dritte aus. Dies war Voraussetzung, dass das Erscheinungsbild der Gemeinde in den letzten Jahren und Jahrzehnten wesentlich verändert und Langgöns mit seinen Ortsteilen ein attraktiver Wohn- und Unternehmensstandort ist.