Info Gemeindekasse
Für die Fälligkeiten der Steuern, Gebühren und Abgaben gelten folgende Zahlungsintervalle:
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer
- 01.07. Hundesteuer
- 01.11. Pachten
- jeweils am 15. eines Monats - Kindergartengebühren
Wählen Sie den einfachen und bequemen Weg der Zahlung und erteilen Sie uns eine Vollmacht zum Bankeinzug. Diesen Einzug können Sie widerruflich erteilen. Einer Abbuchung durch uns, können Sie jederzeit bei Ihrer Bank widersprechen.
* Bitte beachten Sie, wenn Sie per uns die Daten per Email senden, also unser autom. Formular benutzen, senden Sie unverschlüsselt. Alternativ stehen Ausdrucke rechts im Kasten zur Verfügung, die dann per Fax gesendet werden können.
Aktuell
Steuerbescheide für Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer sind weiterhin gültig!
Die Gemeinde Langgöns weist darauf hin, dass die im Jahre 2010 erteilten Steuer- und Abgabenbescheide auch für die nachfolgenden Jahre gültig sind. Ist in der Folgezeit ggf. eine Änderungsfestsetzung erfolgt, so gilt dieser Bescheid. Die fälligen Zahlungen (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.) sind dabei unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Steuer- und Abgabenwerte zu diesen Fälligkeitsterminen zu leisten.
Machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse eine Abbuchungserlaubnis. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert möglicherweise Mahnungen usw. bei verspäteter Zahlung.
Steueramt der Gemeinde Langgöns
EINZUGSERMÄCHTIGUNG
Ansprechparter
Herr
Klaus Wilhelm
Gemeindekasse
Gemeindeverwaltung Langgöns
St.-Ulrich- Ring 13
35428 Langgöns
Zimmer E7
Tel 06403 9020 - 27
Fax 06403 9020 - 63
Email k.wilhelm(at)langgoens(dot)de
Sigrid Müssing
Tel 06403 9020 - 26
Email s.muessing(at)langgoens(dot)de
Jutta Geibig
Tel 06403 9020 - 37
Email j.geibig(at)langgoens(dot)de
Formulare
Bankeinzug
* ausdrucken und per Fax an o.g. Nummer senden