HOLZERNTE-LEHRGÄNGE
4.1 1-tägiger (bzw. 2 x ,5 Tage) Lehrgang zur Aufarbeitung
von liegendem Holz (Schlagabraum, Kronenholz, Restholz) durch das Forstamt in Wetzlar
4.2 2-tägige Lehrgänge der „Mobilen Waldbauernschule“
des Landes Hessen zur Aufarbeitung von liegendem Holz und zum Fällen von stehenden Bäumen bis 15 cm Brusthöhen-Durchmesser.
4.3 Interessenten für diese Lehrgänge können sich beim
Forstamt in Wetzlar informieren und anmelden.
Sachbearbeiter: Herr Weber, Tel. 06441-6790122 oder
06441-679010, eMail: Manfred.Weber@forst.hessen.de
4.4. Anmeldung zum Brennholzselbstwerberlehrgang
Nachname: Telefon:
Vorname: Fax:
Straße, Nr.: E-Mail:
PLZ, Ort:
Unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen melde ich mich hiermit verbindlich für den folgenden Brennholzselbstwerberlehrgang
im Forstamt ......................................................... an:
- Grundlehrgang: Aufarbeitung liegendes Holz
- Aufbaulehrgang: Aufarbeitung stehenden Holzes bis zu einem BHD von 15 cm
- Mit meiner Unterschrift bestätige ich zugleich, dass ich den Grundlehrgang von Hessen-Forst bzw. einen vergleichbaren Lehrgang (Feuerwehr, THW etc.) absolviert habe und somit über die Teilnahmevoraussetzungen verfüge.
- Zertifizierter Lehrgang „Arbeitssicherheit Baum“ im FBZ Weilburg
- Sonderlehrgang
................................................................................................
Datum, Unterschrift
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmevoraussetzungen:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Während der Arbeit mit der Motorsäge haben die Teilnehmer die vollständige persönliche Schutzkleidung zu tragen. Persönliche Schutzkleidung und Motorsäge müssen den jeweils gültigen UVV Forsten entsprechen und sind vom Teilnehmer zu stellen.
2. Anmeldung:
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldung eine schriftliche Bestätigung.
3. Zahlungsbedingungen:
Der Teilnehmer hat das Lehrgangsentgelt innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen.
4. Rücktritt und Kündigung:
10 Tage vor Beginn der Veranstaltung – maßgebend ist der Eingang der Kündigung beim Forstamt / FBZ – kann der Teilnehmer von der Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers nicht möglich, werden bei fristgerechtem Rücktritt 50% der Lehrgangsentgelte zurückerstattet.
Teilnehmer, die zu den Veranstaltungen nicht oder nur zeitweise erscheinen sowie bei nicht rechtzeitig erfolgter Abmeldung, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.
5. Absage von Lehrveranstaltungen:
Das Forstamt / FBZ hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
6. Wechsel der Dozenten und des Unterrichtsortes:
Ein Wechsel der Dozenten oder des Unterrichtsortes berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
7. Haftung:
Die Haftung des Landesbetriebs Hessen-Forst sowie seiner Bediensteten oder Beauftragten wird ausgeschlossen, soweit diese nicht schuldhaft handeln.