Hinweise des Gemeindevorstands zur Brennholzabgabe
Bedingt durch die hohen Gas- und Ölpreise, hat sich die Nachfrage nach Brennholz extrem erhöht.
Um den Bürgern der Gemeinde Langgöns nachhaltig Brennholz aus dem Gemeindewald zur Verfügung stellen zu können, hat der Gemeindevorstand beschlossen, zukünftig folgende Punkte zu beachten:
3.1 Brennholz in langer Form (Industrieholz-lang, auch „Polterholz“ genannt),
Schlagabraum, Kronenholz stehende Bäume bis 15 cm
Durchmesser in Brusthöhe und liegende Windwurfstämme dürfen nur an
Bürger abgegeben werden, die einen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz)
in Langgöns haben.
3.2 Brennholz wird nur noch an Bürger der Gemeinde in beschränkten
Mengen abgegeben: Pro Haushalt bis insgesamt 20 Festmeter/Jahr.
3.3 Gewerbliche Brennholz-Selbstwerber (mit Gewerbeschein) wird erst
Holz zugeteilt, wenn die Versorgung der privaten Haushalte
der Gemeinde Langgöns gewährleistet ist. Die Abgabe erfolgt durch
das Forstamt Wetzlar.
3.4 Es ist durch die hohe Nachfrage zukünftig nicht mehr gewährleistet, dass das bestellte Brennholz in dem Ortsteil zugeteilt wird, in dem der/die Besteller/in von Brennholz wohnt.
3.5 Liegendes Holz (Schlagabraum, Kronenholz, Windwurfstämme
Trocknis usw.), das mit der Motorsäge aufgearbeitet werden soll
darf nur an private Brennholz-Selbstwerber abgegeben werde,
die langjährige Erfahrung bei der Aufarbeitung von liegendem
Holz mit der Motorsäge haben oder zumindest an einem 1-tägigen
Holz- Ernte-Lehrgang des Forstamtes oder einer anderen
vergleichbaren berechtigten Institution (Feuerwehr usw.) teilgenommen haben.
3.6 Die Zuweisung von Holz an gewerbliche Brennholz-Selbstwerber (mit Gewerbeschein), die ihr Gewerbe in Langgöns angemeldet haben, ist gegenüber auswärtigen Interessenten bevorzugt zu gewährleisten.