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Hinweise des Försters für Brennholzkäufer und Brennholz-Selbstwerber:

Wald

Holz ist ein günstiger, umweltfreundlicher Brennstoff. Allerdings müssen bei der Aufarbeitung von Brennholz einige Dinge beachtet werden, um auch den Ansprüchen von Naturschutz, Waldbesuchern, Jagd etc. Genüge zu tun.

 

Daher gelten für die Aufarbeitung von Brennholz im Gemeindewald Langgöns folgende Regeln:

 

1. Die Aufarbeitung von Brennholz  erfolgt im eigenen Interesse und  auf eigenes Risiko. Weder die Gemeinde Langgöns noch das betreuende Forstamt können für mögliche Unfälle oder Schäden haftbar gemacht werden.

2. Jedes Befahren von Waldbeständen abseits der markierten Rückegassen ist zum Schutz der Bestände vor Bodenverdichtung strikt untersagt!

3. Vom 1. Mai bis zum 30. August jeden Jahres darf keine Brennholzaufarbeitung erfolgen. Hiervon ausgenommen ist die Abfuhr bereits fertig aufgearbeiteten Polterholzes.

4. An Sonn- und Feiertagen darf weder im Wald gearbeitet noch Holz abgefahren werden.

5. Es darf nur bei Tageslicht gearbeitet werden. Das heißt in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang ruht die Aufarbeitung.

 

6. Stehendes Holz wird im Gemeindewald Langgöns grundsätzlich nicht mehr abgegeben.